Berechtigte Bedenken bezüglich der Weitergabe der MwSt.-Senkung sind seit einiger Zeit an der Tagesordnung. Einige Unternehmer haben gar keine Wahl, da Ihnen diverse Unterstützungsgelder versagt blieben oder einfach zu gering ausfielen. Andere Dienstleister versuchen den Vorteil zweckentfremdend für sich zu nutzen.